15. Zeugnisse - es geht nicht ohne

Zu einer klassischen Postbewerbung gehören Zeugnisse - Arbeitszeugnisse, Ausbildungsabschlüsse und andere Qualifikationsnachweise. Die Liste Ihrer Zeugnisse muss dabei nicht unbedingt vollständig sein. Sehr alte (mehr als zehn bis zwanzig Jahre, abhängig von Ihrem eigenen Alter) Dokumente können Sie weglassen - es sei denn, Sie dokumentieren Ihre berufliche Entwicklung. Haben Sie noch die Möglichkeit, auf ein aktuelles Zeugnis einzuwirken, nehmen Sie diese wahr. Schlechte Bewertungen in zentralen Positionen begleiten Sie ein Leben lang.

Das Gesetz kennt einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse. Als Fach- und Führungskraft haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Dieses besteht aus:

besonders hervorzuhebenden Leistungen
Stärken in Bezug auf die Ausübung Ihrer Tätigkeit
persönlichen Charakteristika
erfolgreich abgeschlossenen Projekten
Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei Aufhebungsverträgen einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Formulierung im gegenseitigen Einverständnis. Sind Sie gekündigt worden, sollten "betriebsbedingte" Gründe angeführt werden.
Geben Sie die Gründe für die Erstellung des Zeugnisses an, zum Beispiel den Wechsel in einen anderen Unternehmensbereich.
Einer zukunftsweisenden Abschiedsformel ("zu unserem Bedauern ... für die Zukunft wünschen wir ...") . Wichtig ist an dieser Stelle, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen privat und beruflich alles Gute wünscht!

Eine einzige zweifelhafte Formulierung bedeutet noch lange nicht, dass Ihnen der Arbeitgeber eine Falle stellen wollte. Entscheidend ist das, was beim Lesen des Zeugnisses insgesamt rüber kommt. Achten Sie zudem auf die zusammenfassende Beurteilung.

Was meinen Sie: Welche Note verbirgt sich hinter welcher Formulierung?

Sehr gut
  = 1
Gut
  = 2