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15.
Zeugnisse - es geht nicht ohne Zu einer klassischen Postbewerbung gehören Zeugnisse - Arbeitszeugnisse, Ausbildungsabschlüsse und andere Qualifikationsnachweise. Die Liste Ihrer Zeugnisse muss dabei nicht unbedingt vollständig sein. Sehr alte (mehr als zehn bis zwanzig Jahre, abhängig von Ihrem eigenen Alter) Dokumente können Sie weglassen - es sei denn, Sie dokumentieren Ihre berufliche Entwicklung. Haben Sie noch die Möglichkeit, auf ein aktuelles Zeugnis einzuwirken, nehmen Sie diese wahr. Schlechte Bewertungen in zentralen Positionen begleiten Sie ein Leben lang. Das Gesetz kennt einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse. Als Fach-
und Führungskraft haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Eine einzige zweifelhafte Formulierung bedeutet noch lange nicht, dass
Ihnen der Arbeitgeber eine Falle stellen wollte. Entscheidend ist das,
was beim Lesen des Zeugnisses insgesamt rüber kommt. Achten Sie zudem
auf die zusammenfassende Beurteilung. Was meinen Sie: Welche Note verbirgt sich hinter welcher Formulierung?
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