Unser Kommentar:
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Arbeitserfahrung
ist ein Begriff, den Sie nur als Gewerbler (z. B. Facharbeiter)
verwenden sollten. Alle anderen sind mit Begriffen wie "Berufspraxis"
ganz sicher besser bedient. |
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Nennen
Sie den Arbeitgeber. Es ist in Deutschland aber nicht nötig
die Adresse hinzuschreiben, wie hier verlangt wird. Erstellen Sie
stattdessen ein separates Blatt, auf dem Sie Referenzen nennen,
darunter unter Umständen auch den Ex-Arbeitgeber mit Adresse. |
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Es kann
Sinn machen, den Tätigkeitsbereich und die Branche zu nennen,
vor allem wenn der Arbeitgeber nicht bekannt ist oder aus der Beschreibung
auch die Branche nicht hervorgeht. (Beispiel: Besser als "Vertriebsinnendienst
bei der Müller GmbH" ist "Assistentin im Vertriebsinnendienst
bei der Müller GmbH, Immobilien und Grundstücke). |
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Sehr
gut ist es, auf "Beruf und Funktion" einzugehen, da sich
diese oft grundsätzlich unterscheiden. Allerdings sollten Sie
damit auch keine Verwirrung stiften. Oft ist es sinnvoll, den Beruf
einmal zu nennen und fortan nur noch die Funktion. (Beispiel: Sie
sind Jurist, arbeiten aber als Redakteur bei einer Wirtschaftszeitung.
Schreiben Sie oben auf Ihren Lebenslauf "Klaus Möller,
Jurist (zweites Staatsexamen)" und bezeichnen Sie sich im eigentlichen
Lebenslauf beispielsweise als "Redakteur Unternehmensnachrichten".
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Die wichtigsten
Tätigkeiten und Zuständigkeiten sollten Sie in jedem Lebenslauf
unbedingt nennen! |
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Die Gliederung
des Abschnittes "Schul- und Berufsausbildung" können
Sie Eins-zu-Eins für sich übernehmen. Vor allem Absolventen
sollten Ihre Schwerpunktfächer nennen (auch Studienabbrecher
tun gut daran!) und auch den Titel der Diplomarbeit. Unerlässlich
ist auch die erworbene Qualifikation. Allerdings klingt "Schul-
und Berufsausbildung" wenig akademisch. Ich schlage stattdessen
vor "Studium und Ausbildung" oder "Studium und Schulausbildung".
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